Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29762
VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417 (https://dejure.org/2015,29762)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.2015 - 12 C 14.2417 (https://dejure.org/2015,29762)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 12 C 14.2417 (https://dejure.org/2015,29762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten;Unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel;Voraussetzungen für eine Exmatrikulation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines unabweisbaren Grundes für einen Fachrichtungswechsel bzgl. Gewährung von Ausbildungsförderung für ein Studium

  • rewis.io

    Ausbildungsförderung nach mehrmaligem Fachrichtungswechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines unabweisbaren Grundes für einen Fachrichtungswechsel bzgl. Gewährung von Ausbildungsförderung für ein Studium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14

    Erstausbildung zum Rettungsassistenten und anschließender Arbeit in dem Beruf als

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417
    Dieser privatrechtliche Anspruch unterhaltsrechtlicher Prägung geht dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor (vgl. hierzu und zum Folgenden Sächsisches OVG, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - juris Rn. 5 ff.).

    Auch unter Berücksichtigung der dem sog. Schonvermögen unterfallenden Beträge (vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - juris Rn. 7) besitzt die Mutter der Klägerin damit jedenfalls hinreichende finanzielle Mittel, um der Klägerin aus ihrem Vermögen einen Prozesskostenvorschuss zu leisten.

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417
    Dies ist dann der Fall, wenn das volljährige Kind wegen der Fortdauer seiner Ausbildung noch keine Lebensstellung erworben hat und deswegen übergangsweise wie ein minderjähriges Kind der Unterstützung durch seine Eltern bedarf (vgl. BGH, B.v. 23.3.2005 - XII ZB 13.05 - NJW 2005, 1722 Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417
    Ihm muss im Ergebnis keine Möglichkeit der Wahl zwischen einer Fortsetzung der begonnen Ausbildung und einem Wechsel der Fachrichtung bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6.03 - BVerwGE 120, 149 Rn. 8 ff.).
  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - 2 D 20/10

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen unverheirateten Kindes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417
    Zum Lebensbedarf rechnet wiederum der Prozesskostenvorschuss nach § 1360a Abs. 4 (vgl. hierzu Sächsisches OVG, B.v. 31.3.2010 - 2 D 20/10 - NJW 2010, 2903).
  • VGH Bayern, 28.04.2021 - 12 C 20.2427

    Erfolgloser PKH-Antrag für Klage gegen BAföG-Rückforderungsbescheid nach

    Dieser privatrechtliche Anspruch unterhaltsrechtlicher Prägung geht dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 12 C 18.1124 - BeckRS 2019, 7779 Rn. 2 f.; B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 6; B.v. 29.3.2010 - 12 C 09.3144 - BeckRS 2010, 31228 Rn. 6; B.v. 9.4.2009 - 12 C 08.1719 - BeckRS 2010, 53566 Rn. 3; Sächsisches OVG, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - BeckRS 2015, 53500; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 128).

    Zum Lebensbedarf rechnet wiederum der Prozesskostenvorschuss nach § 1360a Abs. 4 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 7; Sächsisches OVG, B.v. 31.3.2010 - 2 D 20/10 - NJW 2010, 2903).

    Soweit die Klägerin, die aktuell an der Universität M. Wirtschaftspädagogik studiert, sich mit ihrer Klage gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen durch das beklagte Studentenwerk wendet, handelt es sich um einen Rechtsstreit in persönlichen Angelegenheiten, da dieser zur Abwendung der Aufrechnung des Rückforderungsanspruchs mit laufenden Ausbildungsförderungsleistungen und damit der Förderung ihrer aktuellen Ausbildung dient und sie bislang noch keine Lebensstellung erlangt hat, die es ihr ermöglichen würde, sich selbst zu unterhalten (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 12 C 18.1124 - BeckRS 2019, 7779 Rn. 3.; B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 8).

  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 12 C 18.1124

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf

    Dieser privatrechtliche Anspruch unterhaltsrechtlicher Prägung geht dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 6; B.v. 29.3.2010 - 12 C 09.3144 - BeckRS 2010, 31228 Rn. 6; B.v. 9.4.2009 - 12 C 08.1719 - BeckRS 2010, 53566 Rn. 3; Sächsisches OVG, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - BeckRS 2015, 53500; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 128).

    Zum Lebensbedarf rechnet wiederum der Prozesskostenvorschuss nach § 1360a Abs. 4 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 7; Sächsisches OVG, B.v. 31.3.2010 - 2 D 20/10 - NJW 2010, 2903).

    Soweit der Kläger mit seiner Klage die Leistung von Ausbildungsförderung für sein noch nicht abgeschlossenes Studium der Mechatronik/Feinwerktechnik an der Hochschule München erstrebt, handelt es sich weiter auch um einen Rechtsstreit in persönlichen Angelegenheiten, da dieser der Verwirklichung seiner Ausbildung dient und er bislang keine Lebensstellung erlangt hat, die es ihm ermöglicht, sich selbst zu unterhalten (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 8; Sächsisches OVG, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - BeckRS 2015, 53500 Rn. 6).

  • VGH Bayern, 13.08.2019 - 12 ZB 18.2053

    Unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel - erfolgloser

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6.03 - BVerwGE 120, 149 Rn. 8 ff.), der der Senat folgt (BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 12 ZB 16.2386 - BeckRS 2017, 105232 Rn. 7; B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 5..3752 Rn. 12), setzt die Annahme eines unabweisbaren Grundes voraus, dass es dem Studenten aus subjektiven, in seiner Person liegenden, oder objektiven Gründen unmöglich ist, das Studium in der gewählten Fachrichtung fortzuführen.

    Denn einen Auszubildenden, der Ausbildungsförderungsleistungen beansprucht, trifft die Obliegenheit zur verantwortungsbewussten, vorausschauenden und umsichtigen Planung sowie zur zügigen und zielstrebigen Durchführung der Ausbildung (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 5..3752 Rn. 18).

  • VG München, 21.11.2019 - M 15 K 18.1957

    Keine Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG bei mehrfachem

    Insbesondere kann nach dem Gesetzeszweck ein Förderungsanspruch nicht dadurch neu entstehen, dass der Auszubildende nochmals einen Fachrichtungswechsel vornimmt, für den ein wichtiger bzw. unabweisbarer Grund anzuerkennen wäre (vgl. a. zum systematischen Zusammenhang von § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BAföG BVerwG, U.v. 9.6.1983 - 5 C 122.81 - juris Rn. 10; Buter in Rothe/Blanke, BAföG, Stand Juli 2019, § 7 Rn. 39; BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - juris Rn. 11).

    Während ein (lediglich) wichtiger Grund vorliegt, wenn dem Auszubildenden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zugemutet werden kann, ist ein Grund erst dann unabweisbar und damit zwingend, wenn es bei der gebotenen Interessenabwägung schlechterdings unerträglich erscheint, den Auszubildenden unter den gegebenen Umständen an der zunächst aufgenommenen Ausbildung festzuhalten (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - juris Rn. 12; B.v. 13.3.2012 - 12 CE 11.2829 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 12 ZB 16.2386

    Fehlender unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel im Masterstudium bzw.

    Ihm muss im Ergebnis keine Möglichkeit der Wahl zwischen einer Fortsetzung der begonnenen Ausbildung und einem Wechsel der Fachrichtung bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6.03 - BVerwGE 120, 149 Rn. 8 ff.; BayVGH, B.v.14.10.2015 - 12 C 14.2417 -, juris).
  • VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22

    Ausbildungsförderung; Förderanspruch nach Wechsel des Studiengangs; Verlängerung

    Der Gesetzgeber hat mit den Rechtsanspruch nach § 1 BAföG zugleich den Anspruch an den Auszubildenden verknüpft, verantwortungsbewusst, vorausschauend und umsichtig seine Ausbildung zu planen und zügig und zielstrebig zu betreiben (Bay. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 02.03.2016 - 12 C 15.2766

    Ausbildungsförderung für Ausbildung im Ausland

    Nachdem in ausbildungsförderungsrechtlichen Streitigkeiten jedoch regelmäßig das Bestehen eines vorrangigen unterhaltsrechtlichen Anspruchs auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses in persönlichen Angelegenheiten nach § 1360a Abs. 4, § 1610 Abs. 2 BGB gegen die Eltern des Auszubildenden zu prüfen ist (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - juris m. w. N.), es folglich auch auf die Vermögensverhältnisse der Eltern des Auszubildenden ankommt, bedarf es in diesem Fall in der Regel auch der Vorlage einer entsprechenden Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der unterhaltsverpflichteten Eltern.
  • VG Potsdam, 20.04.2020 - 7 L 139/20
    Das Vorliegen eines unabweisbaren Grundes kommt im Einzelfall auch dann in Betracht, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass es schlechterdings unerträglich wäre, den Auszubildenden unter den gegebenen Umständen an der zunächst aufgenommenen Ausbildung festzuhalten (Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 162; Winkler, in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 03/2020, § 7 BAföG, Rn. 51; zustimmend: VGH München, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 12 C 14.2417 -, juris, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422

    Keine vorläufige Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel wegen

    Einen Auszubildenden, der Ausbildungsförderungsleistungen beansprucht, trifft die Obliegenheit zur verantwortungsbewussten, vorausschauenden und umsichtigen Planung der Ausbildung sowie zu deren zügiger und zielstrebiger Durchführung (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung des Senats BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 12 ZB 18.2053 - BeckRS 2019, 20326 Rn. 12; B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 18).
  • VG Augsburg, 17.05.2016 - Au 3 K 15.1895

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel

    Die Anforderungen an das Vorliegen eines unabweisbaren Grunds erweisen sich damit strenger als diejenigen an einen wichtigen Grund nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 Nr. 1 BAföG ebenso wie an einen schwerwiegenden Grund für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - juris Rn. 12; B.v. 13.3.2012 - 12 CE 11.2829 - juris Rn. 33; B.v. 10.1.2011 - 12 C 10.906 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 22.9.2015 - Au 3 K 15.1008 - juris Rn. 31 f.).
  • VG Bayreuth, 08.02.2023 - B 8 E 22.1101

    Unabwendbarer Grund, Studienplatzwechsel

  • VG München, 22.10.2015 - M 15 K 15.2827

    Ausbildungsförderung - Keine Nachfrist für die Vorlage der Eignungsbescheinigung

  • VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.725

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Fachrichtungswechsel aufgrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht